Arbeitsvisum
Für Arbeitsvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen.
- Reisepass (Bei der Erteilung von Studienvisum ist es erforderlich, dass die Gültigkeit des Reisepasses mindestens 18 Monate ab dem Datum der Gültigkeit des Visums wäre).
- Visumantrag.
- Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
- Eine förmliche Einladung des russischen Innenministeriums oder eine schriftliche Einladung der Industrie – und Handelskammer der Russischen Föderation (die nur im Original vorzulegen sind).
- Für Dauervisa ist auch negativer HIV-Test erforderlich.
Es gibt folgende Arten von Arbeitsvisa:
- für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
- für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);
- für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 3 Jahren).